Buckelpiste bald nicht mehr benutzungspflichtigDie Kreisstraße 5 in Bönningstedt (Hauptstraße, Rugenberger Straße, Ellerbeker Straße, Bahnhofstraße, Norderstedter Straße) ist derzeit mit einem beschilderten und damit benutzungspflichtigen Radweg versehen. Der Zustand des Radwegs ist desolat, die Benutzung unzumutbar. Außerdem handelt es sich um einen Zweirichtungsradweg, der viel zu schmal ist. Im April 2011 hat ein Norderstedter, der diese Straße regelmäßig mit dem Fahrrad befährt, Widerspruch gegen die Benutzungspflicht eingereicht.

Inzwischen hat die zuständige Behörde, der Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit beim Kreis Pinneberg, diesem Widerspruch stattgegeben. Die Benutzungspflicht wird aufgehoben, zukünftig wird der Weg als Fußweg/Radfahrer frei beschildert. Radfahrer dürfen dann auf der Fahrbahn fahren. Jetzt warten wir nur noch darauf, dass der für den Austausch der Schilder zuständige Bauhof in Rellingen bald tätig wird.