Der ADFC Pinneberg begrüßt die kürzliche Berichterstattung zum Thema "Radfahren auf der Fahrbahn" in den Zeitungen (s. Pressespiegel). Eine konsequente Berichterstattung in den Medien hilft dabei, das Bewusstsein für die aktuellen Verkehrsregeln zu schärfen und langfristig für ein komfortables Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen.
Straßenverkehrsbehörden, im Kreis Pinneberg also die Kreisverwaltung, sind verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre eine Verkehrsschau durchzuführen. Dabei werden alle Verkehrswege abgefahren und beurteilt, ob die "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" noch in Ordnung sind. Ende Oktober und Anfang November des vergangenen Jahres war es im Kreis Pinneberg wieder für die Bundes- und Landesstraßen soweit. Der ADFC Pinneberg war erstmalig dabei. Die Ergebnisse wurden in Protokollen festgehalten und sind damit nachvollziehbar und überprüfbar. Die Protokolle wurde von der Kreisverwaltung zeitnah erstellt und liegen dem ADFC Pinneberg vor. Sie haben einen anordnenden, rechtsverbindlichen Charakter. Das, was dort vermerkt ist, muss also umgesetzt werden.
Das Bundesverkehrsministerium hat zusammen mit dem Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) die Broschüre "Radverkehr in Deutschland: Zahlen - Daten - Fakten" herausgegeben. Damit wird die Forderung des Nationalen Radverkehrsplans, die Eckdaten der Radverkehrsentwicklung alle zwei Jahre zusammenzustellen und zu veröffentlichen, erfüllt. Die zusammengestellten Daten sind nicht vom Difu selbst erhoben, sondern diversen Quellen entnommen.
Alle zwei Jahre findet im Kreis Pinneberg eine Verkehrsschau der Bundes- und Landesstraßen statt. Vergangene Woche war es wieder soweit. Erstmalig hat mit Ulf Brüggmann ein Vetreter unserer Ortsgruppe daran teil genommen. Gemeinsam mit Verantwortlichen der Kreisverwaltung, des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger, der Polizei und der Kreisverkehrswacht ging es einen ganzen Tag lang per Kleinbus über die Bundes- und Landesstraßen im Kreis.
Die Kreisstraße 5 in Bönningstedt (Hauptstraße, Rugenberger Straße, Ellerbeker Straße, Bahnhofstraße, Norderstedter Straße) ist derzeit mit einem beschilderten und damit benutzungspflichtigen Radweg versehen. Der Zustand des Radwegs ist desolat, die Benutzung unzumutbar. Außerdem handelt es sich um einen Zweirichtungsradweg, der viel zu schmal ist. Im April 2011 hat ein Norderstedter, der diese Straße regelmäßig mit dem Fahrrad befährt, Widerspruch gegen die Benutzungspflicht eingereicht.