Mit Poolnudeln auf AbstandAus Anlass des weltweiten Tag des Fahrrades am 3. Juni hat der ADFC Pinneberg sich in diesem Jahr zu einer besonderen Demonstration getroffen. In der Straßenverkehrs-Ordnung ist neuerdings der Mindestabstand beim Überholen der Radfahrenden festgeschrieben: 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand beim Überholen von Kraftfahrzeugen zum Fahrrad mindestens betragen.

Der ADFC Pinneberg nutzte den Tag des Fahrrades, um darauf hinzuweisen. Ein Dutzend Teilnehmer zweckentfremdete spontan für diese Aktion einige Schwimmnudeln, auch als Poolnudeln bekannt. Diese wurden auf den Gepäckträgern der jeweiligen Räder so befestigt, dass sie den Seitenabstand von 1,5 Metern aufzeigten.

So ausgestattet fuhr die Gruppe durch Pinneberg, entlang einiger stark befahrener Straßen. Die überholenden Pkw waren somit gezwungen, mit genügendem Abstand zu überholen oder auch mit dem Überholvorgang abzuwarten, bis ausreichend Platz auf der Fahrbahn zur Verfügung stand.

Für diese Aktion bekam die Gruppe spontane Sympathiebezeugungen von Autofahrenden, zu Fuß gehenden Passanten, aber natürlich ganz besonders von anderen Radfahrenden. Auch die lokale Presse hat über diese Aktion berichtet.

Es bleibt zu hoffen, dass immer mehr Menschen erkennen: Mehr Radverkehr benötigt mehr Platz fürs Rad auf den Straßen.