Zeigt kein Grün ...Im Kreis Pinneberg gibt es 19 Kreisstraßen. Die kürzeste ist die Rosentwiete in Brande Hörnerkirchen mit 0,5 km, die längste die K2 aus Barmstedt nach Norden heraus bis nach Bokel (11,6 km). Diese beiden – wie auch alle anderen – müssen von der Verkehrsbehörde alle zwei Jahre vor Ort im Rahmen einer Verkehrsschau in Augenschein genommen werden. So steht es in der StVO (genaugenommen in der Verwaltungsvorschrift zur § 45 der StVO).

Erstmalig war der ADFC bei einer Verkehrsschau an Kreisstraßen im Kreis Pinneberg als sachkundiger Verkehrsteilnehmer eingeladen. Gemeinsam mit den Verwaltungsmitarbeitern, dem Bauhof und einem Vertreter der Verkehrspolizei sind wir per Kleinbus die Strecken abgefahren, haben fehlende Markierungen genauso protokolliert, wie verdrehte oder verdreckte Verkehrszeichen und vieles andere mehr.

Vor allem aber haben wir uns die Radverkehrsführungen an den Kreisstraßen angesehen. Nicht nur die Qualität der Oberfläche wurde begutachtet, auch die generelle Notwendigkeit haben wir hier oder dort infrage gestellt. Insbesondere gegenläufige Benutzungspflichten, die die Radfahrer zu Geisterfahrern werden lassen, sind an jeder Querstraße oder Ausfahrt nicht nur stets eine große Gefahr, sondern innerorts auch nicht zulässig. Innerorts sind auch die gestiegenen Gefahren für Fußgänger auf gemeinsamen Geh-Radwegen zu berücksichtigen.

Nachdem in den vergangenen Jahren an mehreren Kreisstraßen die Radwegebenutzungspflicht teilweise auch außerorts aufgehoben wurde (z. B. an der K13 von Appen nach Etz), werden sich die nächsten Veränderungen für alle Verkehrsteilnehmer vor allem innerorts ergeben. Im Folgenden eine stichwortartige Auflistung der anstehenden Maßnahmen nach Kreisstraßen sortiert:

K1:

  • Ortsdurchfahrt Pinneberg: Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht seitens der Pinneberger Verkehrsaufsicht wird angeregt.
  • Ortsdurchfahrt Pinneberg-Waldenau: Radweg endet spontan am Ortsschild, Einfädelungshilfe erforderlich.
  • Ortsdurchfahrt Pinneberg-Waldenau: Parken links neben dem Schutzstreifen ist nicht zulässig. Wird jetzt seitens der Polizei verfolgt und geahndet.

K2

  • Süd: Radwegflächen mit Hansegrand-Oberfläche nahe der Bäume werden aufgefüllt
  • Nord: Nahe der Bäume wird ein neues System (verbessertes Hansegrand) eingebracht, um den Wurzelbereich nicht zu versiegeln.

K6

  • Ortsdurchfahrt Rellingen: Gegenläufige linksseitige Benutzungspflicht wird aufgehoben. Prüfung ob Fahrbahnbreite für Schutzstreifen (mindestens in einer Fahrtrichtung) ausreicht.

K10

  • Ortsdurchfahrt Kölln Reisiek: Die linksseitige, gegenläufige Benutzungspflicht wird aufgehoben.
  • Ortsdurchfahrt Bevern: Benutzungspflicht wird beidseitig aufgehoben. An den Ortseinfahrten werden Radwegfurten erstellt, um ein Queren der Fahrbahn zu vereinfachen. Gutes Beispiel an der K2 in Barmstedt.

K11

  • Uetersen: Einfädeln in den fließenden Verkehr soll auch hier sicherer gestaltet werden (s. K1 und K20).

K12

  • Oberfläche des Radweges von Ortsausgang Seeth Eekholt bis zur Kreuzung mit der K10 wird mittelfristig (also in 2-3 Jahren) erneuert.
  • Ortsdurchfahrt Bullenkuhlen: Benutzungspflicht wird beidseitig aufgehoben.

K17

  • Ortsdurchfahrt Halstenbek: Gegenläufige Benutzugngspflicht wird aufgehoben; beidseitig. Mindestbreiten genügen dennoch nicht für kombinierte Geh-Radwege. Hier sind kreative Lösungen gefragt. Mal sehen, was das Rad-Verkehrs-Konzept hergibt. Es muss im Detail geklärt werden, da keine baulichen Änderungen geplant, aber die vorhandenen Breiten (auch der Fahrbahn) sehr knapp sind.

K19

  • Bereich Seester: Lückenschluss im Radweg ist angedacht. Radwegschäden sind protokolliert.

K20

  • Bahnübergang in Baßhorn: Plötzliches Ende des benutzungspflichtigen Radweges am Bahnübergang hinter der hohen Leitplanke erschließt sich nicht und wird in der Praxis von den Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert. Soll geprüft werden.
  • Ortsdurchfahrt Tornesch: Gegenläufige Radwegebenutzungspflicht ist nicht gesetzeskonform. Alternativen sind zu prüfen.
  • Ortsdurchfahrt Uetersen, Kleiner Sand: Einfädelung der Radfahrer in den fließenden Verkehr ist extrem gefährlich gestaltet (und nur 74 cm breit). Bauliche Maßnahme erforderlich.

K21

  • Ortsdurchfahrt Kummerfeld: Benutzungspflicht soll in Absprache mit Stadt Pinneberg aufgehoben werden.

Als nächstes ist für den Sommer 2020 eine Rad-Verkehrsschau in einem Teil des Kreisgebietes geplant, bei der insbesondere die Belange des Radverkehrs in Augenschein genommen werden sollen. Für 2021 steht die nächste Verkehrsschau an Landstraßen auf dem Kalender.