Benutzungspflicht

  • Buckelpiste muss nicht mehr benutzt werden

    Buckelpiste bald nicht mehr benutzungspflichtigDie Kreisstraße 5 in Bönningstedt (Hauptstraße, Rugenberger Straße, Ellerbeker Straße, Bahnhofstraße, Norderstedter Straße) ist derzeit mit einem beschilderten und damit benutzungspflichtigen Radweg versehen. Der Zustand des Radwegs ist desolat, die Benutzung unzumutbar. Außerdem handelt es sich um einen Zweirichtungsradweg, der viel zu schmal ist. Im April 2011 hat ein Norderstedter, der diese Straße regelmäßig mit dem Fahrrad befährt, Widerspruch gegen die Benutzungspflicht eingereicht.